Rechtsprechung
LAG Hessen, 01.09.2011 - 9 TaBV 16/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgrenzung des Betriebs vom Betriebsteil
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 18 Abs. 2; BetrVG § 1 Abs. 1
Abgrenzung des Betriebs vom Betriebsteil - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 01.11.2010 - 4 BV 880/09
- LAG Hessen, 01.09.2011 - 9 TaBV 16/11
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 38/08
Betrieb und Betriebsteil
Auszug aus LAG Hessen, 01.09.2011 - 9 TaBV 16/11
Mit diesem Verfahren eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, die Betriebsratsfähigkeit einer Organisationseinheit unabhängig von einer konkreten Betriebsratswahl gerichtlich mit Bindungswirkung klären zu lassen (BAG in st. Rspr., etwa Beschluss vom 9. Dez. 2009 - 7 ABR 38/08 - EzA § 1 BetrVG 2001 Nr. 8).Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluss vom 9. Dez. 2009 - 7 ABR 38/08 - EzA § 1 BetrVG 2001 Nr. 8; BAG Beschluss vom 7. Mai 2008 - 7 ABR 15/07 - NZA 2009, 328; BAG Beschluss vom 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - EzA § 4 BetrVG 2001 Nr. 2), von der abzuweichen der Streitfall keine Veranlassung gibt, ist ein Betrieb im Sinne des BetrVG eine organisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber zusammen mit den vom ihm beschäftigten Arbeitnehmern bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt.
Dazu reicht es aus, dass in der organisatorischen Einheit überhaupt eine den Einsatz der Arbeitnehmer bestimmende Leitung institutionalisiert ist, die Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt (BAG Beschluss vom 9. Dez. 2009 - 7 ABR 38/08 - EzA § 1 BetrVG 2001 Nr. 8; BAG Beschluss vom 7. Mai 2008 - 7 ABR 15/07 - NZA 2009, 328; BAG Beschluss vom 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - EzA § 4 BetrVG 2001 Nr. 2).
- BAG, 07.05.2008 - 7 ABR 15/07
Zuordnung eines nicht betriebsratsfähigen Betriebs
Auszug aus LAG Hessen, 01.09.2011 - 9 TaBV 16/11
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluss vom 9. Dez. 2009 - 7 ABR 38/08 - EzA § 1 BetrVG 2001 Nr. 8; BAG Beschluss vom 7. Mai 2008 - 7 ABR 15/07 - NZA 2009, 328; BAG Beschluss vom 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - EzA § 4 BetrVG 2001 Nr. 2), von der abzuweichen der Streitfall keine Veranlassung gibt, ist ein Betrieb im Sinne des BetrVG eine organisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber zusammen mit den vom ihm beschäftigten Arbeitnehmern bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt.Dazu reicht es aus, dass in der organisatorischen Einheit überhaupt eine den Einsatz der Arbeitnehmer bestimmende Leitung institutionalisiert ist, die Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt (BAG Beschluss vom 9. Dez. 2009 - 7 ABR 38/08 - EzA § 1 BetrVG 2001 Nr. 8; BAG Beschluss vom 7. Mai 2008 - 7 ABR 15/07 - NZA 2009, 328; BAG Beschluss vom 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - EzA § 4 BetrVG 2001 Nr. 2).
- BAG, 17.01.2007 - 7 ABR 63/05
Auszug aus LAG Hessen, 01.09.2011 - 9 TaBV 16/11
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluss vom 9. Dez. 2009 - 7 ABR 38/08 - EzA § 1 BetrVG 2001 Nr. 8; BAG Beschluss vom 7. Mai 2008 - 7 ABR 15/07 - NZA 2009, 328; BAG Beschluss vom 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - EzA § 4 BetrVG 2001 Nr. 2), von der abzuweichen der Streitfall keine Veranlassung gibt, ist ein Betrieb im Sinne des BetrVG eine organisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber zusammen mit den vom ihm beschäftigten Arbeitnehmern bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt.Dazu reicht es aus, dass in der organisatorischen Einheit überhaupt eine den Einsatz der Arbeitnehmer bestimmende Leitung institutionalisiert ist, die Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt (BAG Beschluss vom 9. Dez. 2009 - 7 ABR 38/08 - EzA § 1 BetrVG 2001 Nr. 8; BAG Beschluss vom 7. Mai 2008 - 7 ABR 15/07 - NZA 2009, 328; BAG Beschluss vom 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - EzA § 4 BetrVG 2001 Nr. 2).
- LAG Hamm, 28.10.2005 - 13 TaBV 98/05
Betrieb; Betriebsteil; Begriff; einheitlich; Leitungsmacht; Leitungsapparat
Auszug aus LAG Hessen, 01.09.2011 - 9 TaBV 16/11
Es muss erkennbar die deutliche Mehrheit der Entscheidungen, an denen der Betriebsrat zu beteiligen ist, vor Ort getroffen werden (LAG Hamm Beschluss vom 28. Okt. 2005 - 13 TaBV 98/05 - Juris). - BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 57/03
Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils
Auszug aus LAG Hessen, 01.09.2011 - 9 TaBV 16/11
Die in dem Betriebsteil vorhandenen Vertreter des Arbeitgebers müssen in der Lage sein, die Arbeitgeberfunktion in den wesentlichen Bereichen der betrieblichen Mitbestimmung wahrzunehmen (vgl. etwa BAG Beschluss vom 21. Juli 2004 - 7 ABR 57/03 - EzA § 4 BetrVG 2001 Nr. 1). - LAG Hessen, 01.09.2011 - 9 TaBV 9/11
Betriebsratsfähigkeit von Einzelhandelsfilialen
Auszug aus LAG Hessen, 01.09.2011 - 9 TaBV 16/11
Der Beteiligte zu 2) ist der am 11./12. Mai 2010 für das Unternehmen gewählte Betriebsrat, dessen Wahl in den Verfahren 4 BV 329/10 - 9 TaBV 8/11 - und 4 BV 338/10 - 9 TaBV 9/11 - erfolgreich angefochten worden ist. - LAG Hessen, 01.09.2011 - 9 TaBV 8/11
Auszug aus LAG Hessen, 01.09.2011 - 9 TaBV 16/11
Der Beteiligte zu 2) ist der am 11./12. Mai 2010 für das Unternehmen gewählte Betriebsrat, dessen Wahl in den Verfahren 4 BV 329/10 - 9 TaBV 8/11 - und 4 BV 338/10 - 9 TaBV 9/11 - erfolgreich angefochten worden ist.
- ArbG Frankfurt/Main, 24.01.2012 - 13 BVGa 32/12 Die gegen diese Entscheidung eingelegte Beschwerde bei dem Hessischen Landesarbeitsgericht (9 TaBV 16/11) blieb erfolglos.
Diesen Beschluss hat dann das Hessische LAG am 01.09.2011 bestätigt (9 TaBV 16/11).
- LAG Hessen, 01.09.2011 - 9 TaBV 9/11
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl - Betriebsbegriff
Im Verfahren 4 BV 880/09 - 9 TaBV 16/11 - wurde durch Beschlüsse vom 1. Nov. - LAG Hessen, 01.09.2011 - 9 TaBV 8/11
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl - Betriebsbegriff
Im Verfahren 4 BV 880/09 - 9 TaBV 16/11 - wurde durch Beschlüsse vom 1. Nov.